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Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Die Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten wurde abgesegnet

Heute am 16.10.2015 wurde im Parlament von SPD und Union (CDU/CSU) der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Es wurden keine Änderungen an dem Gesetzentwurf von Justitzminister Heicko Maas (SPD) mehr vorgenommen: Bestandsdaten sollen demnach von Telekommunikationsanbietern zehn Wochen lang vorgehalten werden.

Verdachtslose Überwachung von sensiblen Daten

Diese Bestandsdaten haben es in sich: Es werden alle Telefonnummern und IP-Adressen von Computern gespeichert mit denen Sie Kontakt hatten. Zeitpunkt und Dauer der Verbindung werden ebenfalls vorgehalten. Die Standortdaten ihrer mobilen Geräte sollen vier Wochen lang aubewahrt werden.

Das einzig neue an dem Gesetzentwurf ist die Evaluierungsklausel. Die besagt aber lediglich, dass der Bundestag sich in der kommenden Legislaturperiode mit diesem fragwürdigen Gesetz noch mal auseinandersetzen muss. Änderungen an dem Entwurf oder gar die Abschaffung sind aber nicht zu erwarten.

Es wird (wieder) eine Klage geben

Die Opposition bereitet sich indes auf eine Klage vor. Wieder wird das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen müssen ob der Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Es ist gut möglich dass auch dieses Gesetz wieder einmal gekippt werden könnte. Denn es ist davon auszugehen, dass es ähnlich wie das Safe Harbor Abkommen gegen den wesentlichen Inhalt von Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta verstößt.

Was Sie jetzt tun sollten

Ob und wann dieses Gesetz gekippt werden kann lässt sich heute kaum abschätzen. Sie sollten darum Ihre gesamte Kommunikation durch einen vertrauenswürdigen VPN-Anbieter absichern. Vertrauenswürdig heißt: Der Anbieter speichert keine Log-Dateien Ihrer Verbindung, bietet ein Mindestmaß an Verschlüsselung und hat einen sogenannten Leak-Schutz. Das bedeutet dass keine Daten aus dem VPN nach außen dringen können.

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